Elektrogeräteprüfung

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV V3* (vorm. BGV A3)

Welche Betriebsmittel müssen geprüft werden? 

Unter ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel fallen elektrische Betriebsmittel, die sich leicht an einen Platz bringen lassen. Etwas vereinfacht gesagt sind alle elektrischen Geräte mit Stecker, die nicht verbaut sind, ein ortsveränderliches Betriebsmittel:

Büro-Geräte wie PCs, Monitore, Drucker, Schreibtischlampen, Handyladestecker, Verlängerungsleitungen;

Elektrische Werkzeuge & Maschinen wie Bohrmaschinen, Stichsägen, Kabeltrommeln, E-Gartengeräte;

Haushaltsgeräte wie Staubsauger, Wasserkocher, Mikrowellen, Kaffeemaschinen, Unterhaltungselektronik;

Wie wird die Prüfung ortsveränderlicher Geräte durchgeführt?

Alle Betriebsmittel werden einer Einzelprüfung unterzogen. Die Prüfung umfasst folgende drei Schritte:

  1. Sichtprüfung
  2. Funktionsprüfung
  3. Durchführung der vorgeschriebenen Messungen mit kalibrierten Prüfgeräten

*Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Vorschrift 3

Wie oft müssen ortsveränderliche Betriebsmittelgeprüft werden?

Die DGUV V3 gibt Richtwerte für eine Prüffrist vor. Diese liegt zwischen drei Monaten und zwei Jahren, wobei sie verlängert werden kann, wenn bei den Prüfungen eine Fehlerquote unter zwei Prozent erreicht wird. D. h. in der Regel beträgt die Prüffrist in Fertigungsstätten, Werkstätten, auf Baustellen oder ähnlichem ein Jahr, in Büros zwei Jahre. Laut Betriebssicherheitsverordnung hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Die Konsequenzen einer fehlenden Überprüfung sind im Schadensfall gravierend.

Wer prüft die ortsveränderlichen Betriebsmittel?

Der Bereich Elektrogeräteprüfung der BQG übernimmt diese Prüfung. Hierfür haben wir ein Team geschulter Elektrofachkräfte (EFK) und elektrotechnisch unterwiesene Personen (EUP) .

Die Prüfergebnisse werden dokumentiert und erfüllen die gesetzlichen Auflagen entsprechend der DGUV V3 Vorschrift.

Besteht ein Prüfmittel die Prüfung, wird eine Prüfplakette mit nächstem Prüfdatum und einem Barcode angebracht.

Kontakt
Maria Gollenstede
Reststrauch 187, 41199 Mönchengladbach
Tel.: 02161-246-3775
E-Mail: egp@hephata-mg.de